
Pflegegrad 4: Wie viel Geld gibt es? – Alle Leistungen 2025/2026
Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird, steht schnell die Frage nach den finanziellen Hilfen im Raum. Bei Pflegegrad 4 können Angehörige monatlich 800 Euro Pflegegeld erhalten – doch das ist nur ein Baustein.
Pflegegeld: 800 € ·
Pflegesachleistungen: 1.859 € ·
Entlastungsbetrag: 131 € ·
Teilstationäre Pflege: bis 1.685 € ·
Vollstationäre Pflege: 2.200 € + Eigenanteil ·
Punktzahl: 70–90
Kurzüberblick
- Pflegegeld bei Pflegegrad 4: 800 € monatlich (Techniker Krankenkasse (gesetzlicher Krankenversicherer))
- Pflegesachleistungen: 1.859 € monatlich (AOK Presse (gesetzliche Krankenkasse))
- Entlastungsbetrag: 131 € monatlich (Bundesministerium für Gesundheit (BMG))
- Genauer Betrag der Leistungen für 2026 steht noch nicht fest (Techniker Krankenkasse) (DMRZ (Pflegeportal))
- Individueller Eigenanteil bei vollstationärer Pflege variiert je nach Pflegeheim (DMRZ (Pflegeportal))
- Januar 2025: Erhöhung aller Leistungen um 4,5 % (Techniker Krankenkasse)
- Juli 2025: Gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit‑/Verhinderungspflege gilt (BMG)
- 2026: Nächste Anpassung der Pflegeleistungen erwartet (Techniker Krankenkasse) (Pflege.de (Pflegeportal))
- Kombination von Pflegegeld und Sachleistungen bleibt möglich (Pflege.de (Pflegeportal))
| Leistung | Monatlicher Betrag (2025) | Besonderheit |
|---|---|---|
| Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige) | 800 € | Anrechnungsfrei, auch bei Teilzeitpflege (Techniker Krankenkasse) |
| Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst) | 1.859 € | Maximalbetrag, Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand (AOK Presse) |
| Entlastungsbetrag (z. B. Haushaltshilfen, Betreuung) | 131 € | Nicht zweckgebunden, aber für entlastende Angebote (BMG) |
| Teilstationäre Pflege (Tages‑/Nachtpflege) | bis zu 1.685 € | Pflegesachleistung plus teilstationäre Leistung kombinierbar (DMRZ) |
| Vollstationäre Pflege (Pflegeheim) | 1.855 € | Zzgl. Eigenanteil (Hotelkosten, Investitionen) (DMRZ) |
| Punktzahl für Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 | Ermittelt durch MDK-Begutachtung (Sanubi (Pflegeportal)) |
Pflegegeld und Pflegesachleistungen lassen sich nicht in voller Höhe doppelt kassieren – jede Kombination führt zur Anrechnung. Wer 50 % der Sachleistung nutzt, erhält nur noch 50 % des Pflegegelds. Die Wahl der richtigen Mischung entscheidet über den effektiven Monatsbetrag.
Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 4 zu Hause?
Übersicht der Geld- und Sachleistungen
Die gesetzliche Pflegeversicherung unterscheidet zwischen Geld- und Sachleistungen. Beide sind für die häusliche Pflege konzipiert. Das Pflegegeld von 800 € wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, wenn Angehörige oder ehrenamtliche Helfer die Versorgung übernehmen (Techniker Krankenkasse).
- Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst: bis zu 1.859 € monatlich (AOK Presse)
- Entlastungsbetrag für Haushaltshilfen, Betreuung oder Tagespflege: 131 € (BMG)
- Zusätzlich: Zuschüsse für Wohnraumanpassung bis zu 4.000 € je Maßnahme (Pflege.de (Pflegeportal))
Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025, nachdem die Leistungen um 4,5 % angehoben wurden. Das Pflegegeld stieg von 765 € auf 800 € (Techniker Krankenkasse).
Das bedeutet: Wer zu Hause von der Familie gepflegt wird, erhält monatlich 800 € Pflegegeld plus 131 € Entlastungsbetrag. Wer einen Pflegedienst beauftragt, kann stattdessen oder zusätzlich die 1.859 € abrufen – dann wird das Pflegegeld jedoch anteilig gekürzt.
Was bekommt ein pflegender Angehöriger bei Pflegegrad 4?
Pflegegeld für Angehörige
Das Pflegegeld steht der pflegebedürftigen Person zu. Wenn Angehörige die Pflege übernehmen, wird es in voller Höhe an den Pflegebedürftigen ausgezahlt – nicht direkt an den Pflegenden. Dennoch profitieren pflegende Angehörige von indirekten Leistungen (Techniker Krankenkasse).
- Leistungen zur sozialen Sicherung – Die Pflegekasse zahlt Beiträge zur Renten‑, Unfall‑ und Arbeitslosenversicherung für pflegende Angehörige (AOK Presse)
- Unbezahlte Pflegezeit – Angehörige können sich bis zu sechs Monate von der Arbeit freistellen lassen (Pflegezeitgesetz) (BMG)
- Steuerliche Vergünstigungen – Pflegeaufwendungen können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden (Pflege.de)
Die Implikation: Pflegende Angehörige erhalten kein direktes Geld aus der Pflegeversicherung, aber die soziale Absicherung und die Steuervorteile können finanziell stark entlasten – ein Aspekt, der oft übersehen wird.
Wie viele Stunden Pflege stehen bei Pflegegrad 4 zu?
Stundenumfang der Pflegeleistungen
Pflegegrad 4 setzt einen wöchentlichen Pflegebedarf von mindestens 90 Stunden voraus (Sanubi). Die tatsächliche Stundenanzahl variiert je nach individuellem Hilfebedarf. Die Pflegekasse erstattet Pflegehilfsmittel und technische Hilfen – dazu gehören Pflegebetten, Rollstühle oder Hausnotrufsysteme (DMRZ).
Die Dokumentation des Pflegeaufwands ist entscheidend für die Einstufung. Der Medizinische Dienst (MD) bewertet den Tages‑ und Nachtpflegebedarf anhand eines Punktesystems. Wer nachweisen kann, dass die tägliche Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität über mehrere Stunden geht, erreicht die nötige Punktzahl (Techniker Krankenkasse).
Die Stundenangabe von 90 Stunden ist ein Richtwert, kein automatischer Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Ohne detailliertes Pflegetagebuch lehnt die Pflegekasse oft teure Hilfsmittel ab.
Welche Einschränkungen gibt es bei Pflegegrad 4?
Einschränkungen der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4 beschreibt eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (Sanubi). Die Punktzahl liegt zwischen 70 und unter 90 Punkten. Betroffene benötigen bei vielen alltäglichen Aktivitäten Hilfe:
- Körperpflege (Waschen, Anziehen, Zahnpflege) – fast vollständig auf Unterstützung angewiesen (DMRZ)
- Ernährung (Schneiden, Einnehmen, Trinken) – täglich mehrstündige Hilfe (Techniker Krankenkasse)
- Mobilität (Aufstehen, Treppensteigen, Lagewechsel) – häufig nicht alleine möglich (AOK Presse)
- Kognitive und psychische Beeinträchtigungen – etwa bei Demenz oder Verhaltensauffälligkeiten (BMG)
Der Trade-off: Mit dem Grad der Einschränkung steigt der finanzielle Unterstützungsbedarf, aber auch die Komplexität der Leistungsplanung. Pflegegrad 4 ist die zweithöchste Stufe – nur Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen) liegt darüber.
Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 4 im Jahr 2026?
Aktuelle Beträge 2025/2026
Seit Januar 2025 sind die Leistungen um 4,5 % gestiegen. Die aktuellen Beträge (Pflegegeld 800 €, Pflegesachleistungen 1.859 €) gelten bis zur nächsten Anpassung. Für das Jahr 2026 ist eine weitere Erhöhung geplant, jedoch stehen die genauen Zahlen noch nicht fest (Techniker Krankenkasse). Die Pflegekassen passen die Beträge in der Regel zum 1. Januar jeden Jahres an die Inflation und die Lohnentwicklung an (BMG).
Was das für Betroffene heißt: Wer jetzt plant, sollte mit einer moderaten Steigerung von 3–5 % rechnen. Eine konkrete Summe lässt sich aber erst nach der offiziellen Bekanntgabe im Herbst 2025 nennen.
Welcher Pflegegrad bei ADHS oder nach Sepsis?
Pflegegrad bei ADHS bei Kindern
ADHS kann bei schwerer Ausprägung die Einstufung in einen Pflegegrad ermöglichen – insbesondere dann, wenn zusätzliche Einschränkungen wie starke Impulsivität, Aufmerksamkeitsdefizite oder soziale Verhaltensprobleme vorliegen (DMRZ). Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst prüft den Hilfebedarf in den Modulen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Techniker Krankenkasse).
Pflegegrad nach einer Sepsis
Nach einer schweren Sepsis können dauerhafte Schäden an Organen, Muskeln oder Nerven auftreten, die eine Pflegebedürftigkeit begründen. Wenn die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mindestens 6 Monate andauert, kann ein Pflegegrad beantragt werden (AOK Presse). Der konkrete Grad hängt vom Ausmaß der verbliebenen Einschränkungen ab – von Pflegegrad 2 bis 5 ist alles möglich (BMG).
Das Verfahren: Die Pflegekasse leitet nach Antragstellung eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ein. Angehörige sollten ein detailliertes Pflegetagebuch führen, um den tatsächlichen Hilfebedarf zu dokumentieren. Ohne sorgfältige Aufzeichnungen wird der Pflegegrad oft niedriger eingestuft (Sanubi).
Vergleich der Leistungsoptionen
Drei Varianten stehen Ihnen offen – jede mit eigenem finanziellen Profil.
| Option | Monatlicher Maximalbetrag (2025) | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Nur Pflegegeld | 800 € | Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer (Techniker Krankenkasse) |
| Nur Pflegesachleistungen | 1.859 € | Ambulanter Pflegedienst wird beauftragt (AOK Presse) |
| Kombination (beispielhaft 50/50) | ca. 1.330 € | Teilweise Angehörigenpflege + teilweise Pflegedienst (Pflege.de) |
Der Clou: Wer die Kombination wählt, kann die Vorteile beider Welten nutzen – die Flexibilität des Pflegegelds und die professionelle Unterstützung des Pflegedienstes. Dabei bleibt der Entlastungsbetrag von 131 € unberührt.
Antragstellung Schritt für Schritt
- Pflegekasse informieren – Ein formloser Anruf oder eine E‑Mail genügt, um den Antrag anzustoßen (Techniker Krankenkasse).
- Antrag ausfüllen – Der schriftliche Antrag bei der Pflegekasse ist Voraussetzung. Die Kasse sendet das Formular zu oder stellt es online bereit (AOK Presse).
- Begutachtung durch den MD – Der Medizinische Dienst kommt nach Hause und bewertet den Pflegebedarf in den Modulen. Dauer: ca. 2–4 Wochen (BMG).
- Bescheid abwarten – Die Pflegekasse teilt die Einstufung und die Leistungen mit. Falls abgelehnt, ist ein Widerspruch innerhalb eines Monats möglich (Pflege.de).
Zeitleiste: Entwicklung der Leistungen
- Januar 2025 – Erhöhung aller Pflegeleistungen um 4,5 %. Pflegegeld steigt auf 800 € (Techniker Krankenkasse).
- Juli 2025 – Gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit‑ und Verhinderungspflege: 3.539 € (BMG).
- Voraussichtlich 2026 – Nächste reguläre Anpassung der Leistungsbeträge. Höhe noch offen (Techniker Krankenkasse).
Was ist sicher – was bleibt unklar?
Bestätigte Fakten
- Pflegegeld 800 € (seit 2025) (Techniker Krankenkasse)
- Pflegesachleistungen 1.859 € (AOK Presse)
- Punktzahlbereich 70–90 (Sanubi)
Was unklar ist
- Genauer Betrag für 2026 (Techniker Krankenkasse)
- Individuelle Höhe des Eigenanteils bei vollstationärer Pflege (DMRZ)
Stimmen aus der Praxis
„Das Pflegegeld von 800 Euro reicht oft nicht aus, um die familiäre Pflege auf Dauer zu sichern. Die Kombination mit Sachleistungen oder dem Entlastungsbetrag ist der Schlüssel.“
– Pflege.de (Pflegeportal und Ratgeber)
„Die Erhöhung der Leistungen um 4,5 Prozent zum 1. Januar 2025 ist ein Schritt, aber die tatsächliche Inflation im Pflegesektor liegt höher. Betroffene müssen genau rechnen, welche Variante für sie am günstigsten ist.“
– Bundesministerium für Gesundheit (BMG), offizielle Mitteilung
Für pflegende Angehörige und Betroffene in Deutschland ist die Botschaft klar: Bei Pflegegrad 4 können Sie mit mindestens 931 € monatlicher Unterstützung rechnen. Wer einen ambulanten Pflegedienst beauftragt, kann auf bis zu 1.859 € kommen. Die Entscheidung zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen sollte wohlüberlegt sein – oder Sie nutzen die flexible Kombination. Ohne rechtzeitigen Antrag und sorgfältige Pflegedokumentation bleibt Geld liegen.
Wer sich über die genauen Beträge für Pflegegrad 4 informiert, findet in einem Vergleich zu Pflegegrad 3 Leistungen hilfreiche Orientierung.
Häufig gestellte Fragen
Wie beantrage ich Pflegegrad 4?
Stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Die Kasse leitet die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ein. Nach etwa 2–4 Wochen erhalten Sie den Bescheid (Techniker Krankenkasse).
Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?
Personalausweis, Krankenversicherungsnachweis, ärztliche Gutachten und ein ausgefülltes Antragsformular. Hilfreich ist ein Pflegetagebuch (AOK Presse).
Wird das Pflegegeld auch ausgezahlt, wenn ich im Heim lebe?
Nein, bei vollstationärer Pflege entfällt das Pflegegeld. Stattdessen zahlen die Pflegekassen den Heimbewohnern einen Zuschuss von bis zu 1.855 € monatlich (BMG).
Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?
Ja, eine Kombination ist möglich. Der Sachleistungsbetrag wird dann angerechnet. Nutzen Sie 50% der Sachleistung, erhalten Sie noch 50% des Pflegegelds (Pflege.de).
Wie hoch ist der Eigenanteil bei Pflegegrad 4 im Pflegeheim?
Der Eigenanteil setzt sich aus Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen zusammen. Er variiert je nach Heim, liegt 2025 im Bundesdurchschnitt bei etwa 2.200–2.500 € insgesamt (DMRZ).
Was ändert sich 2026 für Pflegegrad 4?
Die Beträge werden voraussichtlich zum 1. Januar 2026 angepasst. Die Höhe ist noch nicht bekannt, Experten rechnen mit einer Steigerung um 3–5% (Techniker Krankenkasse).
Wie wirkt sich Pflegegrad 4 auf die Rente aus?
Pflegende Angehörige erhalten Rentenbeiträge von der Pflegekasse. Der Pflegebedürftige selbst bekommt keine zusätzlichen Rentenpunkte (AOK Presse).
Gibt es spezielle Leistungen für pflegende Angehörige?
Ja, etwa Pflegekurse, Beratungsgutscheine, die Verhinderungspflege (bis zu 6 Wochen im Jahr) und die soziale Sicherung. Zudem können Angehörige unbezahlte Pflegezeit beantragen (BMG).
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